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Know-how

Moldex Atemschutz ohne Pflicht- oder Angebotsvorsorge

Hier erfahren Sie, warum bei Moldex Atemschutzprodukten keine G26 / AMR 14.2 verpflichtend ist

Neue AMR 14.2: Das ändert sich für Anwender von Moldex Atemschutz

 

Die Arbeitsmedizinische Regel AMR 14.2 zur Einteilung von Atemschutzgeräten wurde neu gefasst. Für Unternehmen, die Moldex Atemschutz einsetzen, ergibt sich daraus eine wichtige Vereinfachung:

Sämtliche Moldex Masken und Filterkombinationen werden keiner der drei Gruppen 1 bis 3 zugeordnet.

Der Grund: Moldex Atemschutzprodukte haben ein Gerätegewicht von unter 5 kg und einen Atemwiderstand von weniger als 5 mbar.

Damit ist für Moldex Atemschutzprodukte weder eine Pflichtvorsorge noch eine Angebotsvorsorge aufgrund des verwendeten Atemschutzprodukts erforderlich.

 

Aus Angebots- wird Wunschvorsorge

Die AMR 14.2 unterscheidet Atemschutzgeräte nach ihrer Belastung für den Träger. Entscheidend sind dabei insbesondere das Gerätegewicht und der Atemwiderstand.

Moldex Atemschutzprodukte liegen unter den hierfür maßgeblichen Grenzwerten und werden deshalb keiner der drei Gruppen zugeordnet.

Das bedeutet für Unternehmen:

  • keine Pflichtvorsorge
  • keine Angebotsvorsorge
  • keine Zuordnung zu Gruppe 1, 2 oder 3
  • Wunschvorsorge ist weiterhin zu ermöglichen

Beschäftigte haben weiterhin die Möglichkeit, eine Wunschvorsorge in Anspruch zu nehmen. Der Arbeitgeber muss diese ermöglichen, wenn Beschäftigte dies wünschen und eine gesundheitliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Weniger organisatorischer Aufwand. 
Zuverlässiger Atemschutz.

Für Unternehmen kann die neue Einstufung den organisatorischen Aufwand beim Einsatz von Atemschutz deutlich reduzieren.

Denn unabhängig davon, ob Moldex FFP-Masken, Halbmasken, Vollmasken mit unterschiedlichen Filterkombinationen eingesetzt werden: Aufgrund des Atemschutzgeräts ist keine Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach AMR 14.2 erforderlich.

Das schafft mehr Flexibilität bei der Auswahl des geeigneten Atemschutzes – ohne zusätzliche Vorsorgepflicht aufgrund des Geräts.

Die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes bleibt davon unberührt. Aus anderen Tätigkeiten oder Gefährdungen können sich weiterhin Anlässe für arbeitsmedizinische Vorsorge ergeben.

 

Niedriger Atemwiderstand macht den Unterschied

Ein niedriger Atemwiderstand ist nicht nur im Hinblick auf die AMR 14.2 relevant. Er trägt auch wesentlich zum Tragekomfort bei.

Moldex Atemschutzprodukte sind deshalb darauf ausgelegt, zuverlässigen Schutz mit möglichst geringem Atemwiderstand zu verbinden.

Passt gut. Fühlt sich gut an. Schützt zuverlässig.

 

Fragen zur AMR 14.2 oder zum passenden Atemschutz?

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Auswahl des passenden Moldex Atemschutzes für Ihren Anwendungsbereich.

+49 (0)7127 8101 175

 

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